Dokumenten & Urkunden Service
Probleme beim beantragen Ihrer Unterlagen bei den Behörden?
Sie wissen nicht genau, was Sie wann benötigen?
Eine Urkunde ist eine schriftlich festgehaltene Erklärung über eine bestimmte Tatsache. Häufig ist eine Urkunde beglaubigt. Dann spricht man von einer Beurkundung.
Insbesondere öffentliche Urkunden dienen dazu, Tatsachen zu beweisen. Sie werden in der Regel von einer Behörde ausgestellt.
Urkunden, die im Ausland angefertigt wurden, müssen durch einen Konsul des Bundes legalisiert werden. Im Zweifelsfall muss ein Gericht individuell entscheiden, ob eine Urkunde in Deutschland als solche anerkannt wird. Mit der Legalisierung wird die ausländische Urkunde einer inländischen also deutschen Urkunde ebenbürtig.
Immer häufiger werden Urkunden aus dem Ausland auch hier in Deutschland benötigt und die Beschaffung ist mehr als nervenaufreibend.
Daher unterstützen wir Sie gerne per Vollmachtsverfahren bei der Beantragung von Urkunden im In- und vor allem Ausland.
Bitte beachten Sie, dass es nicht alle Länder zulassen, eine Urkunde mit Vollmacht zu beantragen.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage und beraten Sie dann gerne zur weiteren Vorgehensweise.